Die ärztliche Versorgung und die Grundsteuerreform standen im Interesse

(17.04.2023) Die ärztliche Versorgung in Dörfern und kleinen Städten ist für viele Seniorinnen und Senioren ein wichtiges Thema. Nicht zuletzt deshalb verfolgten die Teilnehmer der Vertreterversammlung des Landseniorenverbandes Thüringen e.V. den Vortrag von Dr. med. Annette Rommel mit großer Aufmerksamkeit. Dr. Rommel erläuterte die Arbeit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen e.V. (KVT), deren Vorsitzende sie ist. Sie zeigte auf, welche Aufgaben die KVT hat und wo die Probleme zur Sicherung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung sind. Grundlage sei der vom Bund ermittelte Bedarfsplan, nachdem vor allem bei Haut- und Augenärzten sowie im Bereich der Nervenheilkunde Schwierigkeiten bei der Besetzung der Arztstellen bestünden. Jedoch habe es in Thüringen keiner weiter als 10 km bis zur nächsten Arztpraxis. Dr. Rommel verwies auf die zentrale Rufnummer 116117 zur Vermittlung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst oder für die Terminvermittlung zu Fachärzten. Über diese Rufnummer sei auch der VideoDoc – eine telemetrische Beratung- zu erreichen.
Die angespannte Situation sei erkannt und Vieles werde getan, sagte die Ärztin, und hob besonders das „Hausärztesicherstellungsgesetz“ und die Fördermaßnahmen zur Gewinnung junger Ärzte hervor. An die Politiker gerichtet forderte sie, nicht immer nur im Rahmen von Legislaturperioden zu denken und bei ihren Entscheidungen mehr auf die Hinweise der Experten zu hören. Mit Blick auf den Krankenhausplan für Thüringen, der gegenwärtig erstellt wird, sei eine gute Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern und den ambulant tätigen Ärzten sehr wichtig.

Einem ganz anderen Thema widmete sich Carolin Radtke von Thüringer Finanzministerium – der Umsetzung der Grundsteuerreform in Thüringen. Mit 88 % abgegebener Erklärungen stehe Thüringen bundesweit ganz gut da und täglich würden 300 bis 500 Erklärungen eingehen, bilanzierte Radtke. Voraussichtlich Ende Mai / Anfang Juni würden Erinnerungen an die noch Säumigen verschickt und im Laufe des 2. Halbjahres werde mit den Schätzungen bei den Grundstücken, für die keine Erklärung vorliege, begonnen. Radtke empfahl allen, die noch keine Erklärung abgegeben haben, die jetzt zu tun, um eine Schätzung zu vermeiden.

Das Finanzministerium habe jetzt an viele den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid verschickt. Beide Bescheide seien keine Zahlungsverpflichtung. Sie seien „Grundlagenbescheide“ mit denen die Kommune weiter rechne. Zum weiteren Zeitablauf erklärte die Referentin, dass 2024 die Kommunen den neuen Hebesatz festlegen und Ende 2024 den Bescheid erlassen, der ab 1.1.2025 gelte.
Als einen der häufigsten Fehler, die gemacht wurden, bezeichnete Carolin Radtke, dass Renovierungen oder größere Sanierungen als Kernsanierung angegeben sind. Dies könne man aber noch korrigieren lassen. Weitere Infos gibt es über die Webseite des Finanzministeriums unter grundsteuer.thueringen.de.

Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des Thüringer Bauernverbandes e.V. informierte über aktuelle Probleme der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe. Einen Schwerpunkt bildete der Entwurf zum Agrarstrukturgesetz. WH

Vortrag Dr. med. Annette Rommel

Vortrag Carolin Radtke